Gesicht zeigen!
So, so. “Gesicht zeigen für den Mindestlohn“, soll man beim DGB.
Staatlich festgesetzte Löhne, das gab’s (die älteren Leser unter uns erinnern sich vielleicht noch), schon einmal in Deutschland. Das 1934 veröffentlichte “Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“, legte in §29 fest:
Soweit in der Betriebsordnung der Arbeitsentgelt für Arbeiter oder Angestellte festgesetzt wird, sind Mindestsätze mit der Maßgabe aufzunehmen, daß für die seinen Leistungen entsprechende Vergütung des einzelnen Betriebsangehörigen Raum bleibt.
Und hätten die doofen Alliierten das nicht später wieder abgeschafft, würden die “Treuhänder der Arbeit” sich wahrscheinlich bis heute mit Arbeitsbedingungen und Lohnsätzen rumschlagen. Ganz im Sinne des DGB.
Hören wollen das die Genossen aber nicht, selbst wenn sie auf ihrer eigenen Webseite vor kurzem noch stolz darauf verwiesen (mittlerweile gelöscht):
Stattdessen wird wie seinerzeit beim Sender Gleiwitz zurückgeschossen, gar mit totalem Kriegstraf- und zivilrechtlichen Schritten gedroht. Von Meinungsfreiheit, Zitatrecht oder Kunstfreiheit hat man in der DGB-Zentrale offenbar noch nichts mitbekommen. Was andererseits wieder perfekt zum oben zitierten Wiederbelebungsversuch von Uraltrezepten passt – damals, als es noch den Mindestlohn gab, hatte auch die unzensierte Meinungsäußerung nicht gerade Hochkonjunktur.
Update: Das IUF Berlin hat mehr Parallelen zwischen National- (NSDAP) und Internationalsozialismus (DGB) herausgearbeitet. Weitere Hinweise könnten sich bei Schüßlburner finden (ich muss allerdings zugeben, dass ich noch nicht die Muße hatte, mich durch dieses monströse Werk durchzukämpfen).
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