April 2008
Heute zensieren wir Nazis, und morgen die ganze Welt
Wer bislang immer noch nicht geglaubt hat, dass es Politikern und staatlichen Jugendschützern keineswegs darum geht, die Jugend zu schützen, sondern vielmehr um das Unterdrücken mißliebiger Inhalte, der wird spätestens hiermit eines Besseren belehrt:
[Die NPD-Jugendzeitschrift] “Perplex” wurde Anfang des Jahres auf den Index der jugendgefährdenden Schriften gesetzt und ist damit bundesweit indiziert. Damit ist es strafbar, die “Jugendzeitung” Kindern und Jugendlichen anzubieten oder zugänglich zu machen. Als die NPD im vergangenen September das Heft vor einer Dresdner Berufsschule verteilen wollte, kassierten Polizei und Staatsanwaltschaft die Hefte. Sie haben mittlerweile mehrere Hundert Exemplare beschlagnahmt.
[...]
zumindest “Perplex” kann nur noch lesen, wer über 18 ist und den Jungen Nationaldemokraten JN Sachsen seinen Personalausweis vorlegt.
Dahinter steckt ein klares Kalkül: Wenn Meinungen nur noch gegen Vorlage des Personalausweises zugänglich gemacht werden dürfen -und ein “Grund” für die angebliche “Jugendgefährdung” lässt sich praktisch immer an den Haaren herbeiziehen- ist es ein Leichtes, mißliebige Stimmen praktisch völlig zu unterdrücken, indem sie aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen und in nicht frei zugängliche Bereiche abgeschoben werden. Wohl kaum ein potentieller Leser dürfte sich die Mühe machen, eine lästige und zudem aus Sicht der Privatsphäre sehr bedenkliche Altersverifikation über sich ergehen zu lassen, nur um eine Zeitung lesen oder eine Webseite besuchen zu können.
Hinzu kommt, dass entsprechende Publikationen dann auch nicht mehr beworben werden dürfen – gerade für kleinere, unabhängige Verlage und Onlineprojekte bedeutet das das sichere Aus. Denn selbst grosse Publisher, etwa im Spielebereich, sehen sich aufgrund der völlig überzogenen Anforderungen im Jugendschutzbereich mittlerweile ausserstande, mit einem FSK-18-Produkt kommerziell erfolgreich zu sein, deshalb erscheinen selbst reichlich harmlose Spiele wie Bioshock in Deutschland in einer zensierten Fassung.
Selbstverständlich ist es auch kein Zufall, dass diese neue Art der Meinungsunterdrückung zuerst an einer allgemein wenig beliebten Organisation wie der NPD vorexerziert wird, denn sobald es um Maßnahmen gegen Nazis geht, ist mit kritischen Stimmen kaum zu rechnen. Zum einen, weil naive Mitmenschen gerne ausblenden, dass der vermeintlich gute Zweck mitnichten alle denkbaren Mittel heiligt, zum anderen weil derjenige, der auf die Gefährlichkeit solcher Praktiken und deren wahre Intention hinweist, sogar damit rechnen muss, selbst in die braune Ecke gestellt zu werden.
So verwundert es kaum, dass über den Fall “Perplex” nicht ein einziger kritischer Bericht im Internet zu lesen ist, von der NPD selbst nahestehenden Quellen einmal abgesehen. Dabei gäbe es reichlich Gründe, sich mit den Indizierungsbeschlüssen, die (warum wohl?) online nicht eingesehen werden können, kritisch auseinanderzusetzen. Vor allem die Begründung zur Indizierung der zweiten Ausgabe, die auszugsweise auf der Webseite der NPD wiedergegeben wird, hat es nämlich in sich – Indizierungsgrund “Kritik am Staat”:
Nach vorläufiger Einschätzung der Kammer wird durch den Inhalt des Heftes die Bundesrepublik Deutschland und ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft und böswillig verächtlich gemacht, § 90a Abs. 1 Ziff. 1 StGB. Insoweit reicht zwar die Behauptung, der frühere Deutsche Rechtsstaat habe sich in eine bundesrepublikanischen Linksstaat entwickelt nicht aus. Im Gesamtzusammenhang mit anderen Textpassagen des Heftes drückt aber insbesondere die Formulierung, man habe es mit einem neuen Totalitarismus im Gewande des ‚Kampfes gegen Rechts’ zu tun, besonders verletzende Missachtung und Herabwürdigung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus. Die Behauptung ‚Polit-Bonzen’ seien Knechte des Kapitals bzw. Befehlsempfänger des Großkapitals, wenn es um Macht gehe, dann ließen die Herrschenden alle demokratischen Grundsätze fallen, die ‚gelenkte Demokratie’ nicht nur im fernen Russland, sondern auch in der Bundesrepublik unschöne Wirklichkeit werden könne und viele andere Äußerungen mehr, sprechen der Bundesrepublik Deutschland die soziale und demokratische Rechtsstaatlichkeit ab.
Zweifellos sind die antikapitalistischen Ausfälle der NPD dummes Zeug; aber dummes Zeug ähnlichen Kalibers verbreiten Parteigänger von SPD und Linkspartei praktisch jeden Tag, ohne dass sich ein Staatsanwalt oder eine Jugendschutzbehörde dafür interessiert. Aber kann ein System nicht totalitär sein, in dem es verboten ist, zu behaupten, es wäre totalitär? Wohl kaum, insofern muss sich das Landgericht Dresden (die NPD-Pressemitteilung spricht fälschlicherweise vom “Amtsgericht”, das aber nicht Berufungsinstanz sein kann) vorwerfen lassen, nachträglich den Beweis für die Behauptungen des Magazins angetreten zu haben.
Das wirklich erschreckende an der Argumentation des Landgerichts ist aber, dass sie sich ohne weiteres auf praktisch jede fundamental staatskritische Meinungsäußerung anwenden liesse, auch auf solche mit libertärem bzw. anarchistischem Hintergrund. Insofern geht es bei den aktuellen Jugendschutzmanövern mitnichten um einen Kampf gegen die NPD, sondern um einen Kampf gegen die Meinungsfreiheit insgesamt. Einziger Lichtblick: Selbst die Zensurbehörde KJM musste unlängst zugeben, dass -einem Gutachten zufolge-
die Nationalstaaten [...] deswegen in vielen Fällen nicht wirksam gegen illegale Inhalte auf ausländischen Servern vorgehen [können]
Hoffen wir, dass es dabei bleibt.
Philosophisches Seminar am Vormittag
Tiefgründige Betrachtungen über Weiber, Ficken, Gruppensex und was sonst noch alles so dazugehört:
(via freiheitsforum.com)
Datamining: Die totale Überwachung von Finanztransaktionen
Heise’s Technology Review hat einen interessanten Beitrag (ausführlicher Artikel in Englisch bei zdnet) über fortgeschrittene Datamining-Techniken, mit denen amerikanische Banken den Zahlungsverkehr überwachen – schon kleinste Abweichungen von den “normalen” Kontobewegungen werden damit entdeckt und an die Behörden weitergeleitet, etwa im Fall von Eliot Spitzer, dem drei Überweisungen von jeweils 5000 $ zum Verhängnis wurden.
Offiziell dienen solche Systeme natürlich der Bekämpfung von Terrorismus, Kinderpornografie und anderen, in Überwachungsfragen gern präsentierten Strohmännern. Ausser Frage steht aber, dass sie sich auch perfekt zur Erkennung von Notwehr in Steuerangelegenheiten und anderen legitimen, aber vom Staat verfolgten Aktivitäten eignen. Und man kann davon ausgehen, dass auch ausserhalb der USA solche Techniken angewendet werden.
Schützen kann man sich vor solchen Stasi-Methoden, indem man gleich am Anfang des Monats das benötigte Geld in bar abhebt und auf elektronischen Zahlungsverkehr so weit wie möglich verzichtet. Sofern Überweisungen unumgänglich sind, kann und sollte man diese als Bareinzahlung direkt auf das Konto des Begünstigten (bei einer Filiale der Bank des Zahlungsempfängers, ist ggf. sogar kostenlos) tätigen. Bei Bedarf kann hier auch ein fiktiver Name als Einzahler gewählt werden, lediglich bei hohen Beträgen ist die Bank verpflichtet, sich den Ausweis vorlegen zu lassen. Doch selbst wer unter Klarnamen Bareinzahlungen tätigt, erschwert den Schnüfflern das Geschäft, denn sie können keinem Konto zugeordnet werden, was die automatische Erstellung von Nutzungsprofilen erheblich erschwert; baut man noch ein paar absichtliche “Tippfehler” in Namen und Anschrift oder verwendet unterschiedliche Schreibweisen, wird die Zuordnung zu einer Person noch schwerer möglich.
Trapster warnt vor Radarfallen
Das ist mal eine echt sinnvolle Anwendung für’s mobile Web: Trapster bietet eine Anwendung für gängige Smartphones mit GPS (z.B. Nokia und Geräte mit Windows Mobile), mit denen man andere vor Radarfallen warnen kann – und natürlich auch selbst gewarnt wird. Momentan ist die Karte zwar noch recht dünn, was Europa angeht, aber das wird sich vermutlich in der nächsten Zeit recht fix ändern, immerhin stellen Radarfallen (neben dem Benzinpreis) ja eine der grössten Belästigungen des Autofahrers heutzutage dar.
Ich werde jedenfalls in den nächsten Tagen mal die ganzen stationären Blitzer hier in der Gegend eintragen, und kann nur jedem Freiheitsfreund raten, das gleiche zu tun. Immerhin profitiert davon jeder, der ein Auto hat – und man hilft gleichzeitig mit, den geldgierigen Kommunen Mittel zu entziehen, die diese ansonsten zur Überwachung und Bevormundung des Bürgers einsetzen könnten.
Also rundherum eine gute Sache, die (vorausgesetzt, sie funktioniert, denn getestet hab ich’s noch nicht) sicher zu meinem ständigen Begleiter auf Reisen werden wird. In der Schweiz sollte man allerdings aufpassen, dass man das Handy mit installiertem Warner nicht gerade offen herumliegen lässt, in Deutschland scheint das dagegen bislang noch kein Problem zu sein.




