Februar 2007
Vom richtigen Umgang mit Anti-Rauch-Nazis
Denn wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Der hier braucht übrigens auch mal so richtig eins hinter die Löffel.
Extreme Trainsurfing
Definitiv nichts, was man zuhause nachmachen sollte:
Was RTL unfairerweise nicht erwaehnt: Der Trainrider starb an Leukämie, nicht etwa an den Folgen der Surferei.Update: Der Trainrider scheint nach wie vor quicklebendig zu sein, zumindest meldet er sich hier jedenfalls mit einem Kommentar und bei Stage6 mit einem neuen Video zu Wort. Das ist auf jeden Fall mal eine gute Nachricht – über die Qualität der Berichterstattung bei RTL Explosiv kann sich jetzt jeder selbst seine Gedanken machen…
Respekt. Und weiterhin gute Fahrt!
Auf dem Weg in den Polizeistaat: Folge 6325
(Nicht nur) in Niedersachsen ist die Politik offenbar der Ansicht, dass der geschröpfte Bürger, der über 70% seines Einkommens für die Finanzierung des Staats(un)wesens abgenommen bekommt, im Gegenzug wenigstens ein Anrecht auf eine dem Preis angemessene Gängelei hat.
Und um wenigstens das ordentlich hinzubekommen, dachte man sich etwas ganz besonderes aus, nämlich die Vollsperrung der kompletten A7 bei Göttingen. Vorwand, äh, offizielle Begründung: “Drogenkontrolle”. Da hüpft natürlich das Herz des braven Bürgers, denn wenn nur endlich mal etwas gegen die bösen Haschgiftspritzer unternommen wird, steht man gerne nachts stundenlang im Stau, lässt sich bereitwillig Wagen und persönliche Habe von Hunden und Bullen durchschnüffeln, die dabei obendrein noch dämliche Fragen stellen.
Und tatsächlich fand man bei der Aktion immerhin ganze 9 Fälle, bei denen der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Das ergibt bei insgesamt 1200 kontrollierten Fahrzeugen eine sagenhafte Erfolgsquote von unglaublichen 0.75% – eine sensationelle Leistung, die für die Presseerklärung noch ein wenig aufgebauscht wurde, indem man die gleichen Fälle mehrmals aufzählt:
Insgesamt ordneten die Beamten sechs Blutproben wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an und leiteten zwei Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, sieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel (sechs Fälle Drogeneinfluss, ein Fall Alkoholeinfluss) [...] ein.
Dummerweise überforderte das dann wiederum Herrn oder Frau “jjc” von Spiegel Online so sehr, dass er oder sie die Angabe der Erfolgsquote gleich ganz unterschlug und stattdessen einen mit 2.14 Promille reichlich gut betankten Radfahrer einbaute, wohl wissend, dass bei einer derartigen journalistischen Qualität deswegen wohl auch kein Leser mehr stutzig werden würde (von wegen Autobahn und so). Dass sowohl beim Spiegel als auch als auch bei den Kollegen von der Süddeutschen weitergehende Schlussfolgerungen oder gar die Einordnung des Geschehens in einen grösseren Kontext komplett fehlen, wundert einen dann schon erst recht nicht.
Dabei würde sich das durchaus lohnen, denn immerhin handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in Freiheitsrechte, der sich nicht nur durch einen bislang beispiellosen Umfang, sondern obendrein durch eine unglaublich miserable Quote an tatsächlich ermittelten Straftaten (selbst unter Einbezug von “Zufallsfunden” weniger als 1 Promille!) auszeichnet. Derartige Eingriffe haben von vorneherein nicht im Geringsten das Ziel, etwas für die “Sicherheit” zu tun (dass Autobahnen im Vergleich zu anderen Strassen sehr sicher sind, ist den Verantworten durchaus bekannt), sondern sind Teil einer Gesamtstrategie, die die Menschen daran gewöhnen soll, jederzeit, überall und mit allen Mitteln überprüft zu werden: die allumfassende Kontrollgesellschaft lässt grüssen.
Allgegenwärtige Video- und Telefonüberwachung, verdeckte Lauschangriffe, Vorratsdatenspeicherung, Internetkontrollen, virtuelle Hausdurchsuchungen, fragwürdige Rasterfahndungen und heimliche Kontenabfragen sind weitere Bausteine in diesem Puzzle, dessen Vollendung eine Art Bentham’sches Panoptikum darstellt, nur dass von vorneherein das ganze Land zum Gefängnis und dessen Einwohner zu Insassen gemacht werden. Charakteristisch für diese Entwicklung ist auch und ganz besonders der Umstand, dass Eingriffsschwellen immer weiter verringert bzw. von vorneherein abgeschafft werden, an die Stelle eines -wenn auch noch so vagen- Anfangsverdachts tritt der Generalverdacht, die Annahme, dass es keine Unschuldigen gibt, sondern nur Schuldige, denen man bislang noch nichts nachweisen konnte (konsequente Gegenmassnahme: verschärfte Kontrollen).
Anstatt sich über betrunkene Radfahrer zu belustigen, wäre es also mehr als angebracht, sich darüber Gedanken zu machen, ob man selbst in einer solchen Ordnung leben möchte, die mit einer menschlichen, also freiheitlichen Gesellschaft exakt nichts zu tun hat. Dass diese kommt, daran besteht kaum ein Zweifel, wenn man es realistisch betrachtet. Aber das heisst noch lange nicht, dass man deswegen auch mitmachen muss – mehr dazu demnächst an dieser Stelle.
Über den Zweck von Jugendschutz
Das links abgebildete Paket erregt, so es einem vom Postboten zu treuen Händen anstelle des gerade nicht anwesenden Nachbarn übergeben wird, ein schier unbezwingbares Verlangen, es heimlich zu öffnen und den Inhalt einer intensiven Begutachtung zu unterziehen.
Wer diesem Verlangen nachgibt, wird jedoch bitter enttäuscht: Das Päckchen enthält lediglich Arzneimittel, und da die unkontrollierte Einnahme derer solcher durchaus ernsthafte Gesundheitsschäden mit sich führen kann, leuchtet es dem gesunden Menschenverstand sofort ein, wieso die markante Aufschrift den Postboten mahnt, es nur an Volljährige abzugeben; immerhin kommen jedes Jahr nicht wenige Menschen durch unbeabsichtigten Fehlkonsum von Medikamenten ums Leben.
Keinen einzigen Toten finden wir dagegen in der Geschichte der gesamten Menschheit, der sein Leben aufgrund von Pornographiekonsum lassen musste – trotzdem ist das Versenden potentiell hochgefährlicher Pharmaka per Paketpost völlig legal, wogegen schon harmlose Tittenmagazine nur gegen Vorlage von Personalausweis oder Reisepass abgegeben werden dürfen (und diese “Erleichterung” gibt es auch erst seit 2003, vorher war der Versandhandel mit derartigem Material schlichtweg ganz verboten).
Wer anhanddessen vermutet, dass es bei dem ganzen Jugendschutztheater wohl kaum um den Schutz der Jugend gehen dürfte, sondern vielmehr um die willkürliche Gängelung Erwachsener, liegt goldrichtig, wie auch die Tatsache beweist, dass es ohne weiteres möglich ist, als Minderjähriger Kriegsdienst zu leisten und somit ggf. an potentiell tödlichen Auslandseinsätzen teilzunehmen. Um zu verstehen, wieso ein gegnerischer Kugelhagel weniger gefährlich ist als eine gutsortierte Pornosammlung, muss man den Beamtenstatus wohl schon einige Jahre lang verinnerlichen. Vielleicht sollte man die feindliche Jugend kosten- und umweltschonend durch simplen Abwurf von Videokassetten zersetzen.
Anhand dieser Überlegungen dürfte dann auch kaum ein Zweifel daran bestehen, welches Ziel mit dem aktuellen Vorstoss der bayrischen Landesregierung tatsächlich erreicht werden soll: Die möchte nämlich den Verleih von Porno- und Gewaltvideos in Videotheken (zur Erinnerung: dort haben Jugendliche sowieso keinen Zutritt) gleich ganz verbieten. Die äusserst scheinheilige Begründung: Erwachsene könnten sich ja für wenig Geld entsprechendes Material ausleihen und dann Minderjährigen vorführen, z.B. dann, wenn die gerade Urlaub vom BW-Auslandseinsatz machen. Mit Kaufkassetten oder gar Webseiten wäre so etwas dagegen grundsätzlich nicht möglich.
Bei so viel Ignoranz und Unverschämtheit bleibt einem wirklich nichts weiter übrig, als zu fragen, wer eigentlich Kinder und Erwachsene vor dummen und frechen Politikern schützt. Nicht dass die am Ende noch jemand ernstnimmt…
Babe des Tages
Ein gepflegter Oldtimer ist eine Augenweide und ein Objekt der Begierde für jeden kultivierten Mann. Wobei der wahre Luxus unzweifelhaft darin besteht, ein solches Schmuckstück eigenhändig Schraube für Schraube zu restaurieren, denn dies erfordert Können, Zeit und Kapital gleichermassen – eine hohe Hürde für Normalsterbliche, die in der Regel höchstens zwei der drei Bedingungen gleichzeitig zu erfüllen in der Lage sind.
Ist das Werk dann eines sonnigen Tages vollbracht, geht es hinaus aufs Land zur Jungfernfahrt, zu der man selbstverständlich eine Beifahrerin einladen kann, die ruhig ein paar Generationen jünger als das Gefährt sein darf, und ansonsten bezüglich der optischen Qualitäten dem Anlass entsprechend auszuwählen ist. An einem lauschigen Plätzchen im Grünen lässt sich nun hervorragend sowohl das Gesamtbild als auch das Leben im Allgemeinen zusammen mit einem guten Glas Wein und einer edlen Zigarre geniessen, die verlinkte Bilderserie ist in diesem Sinne als Serviervorschlag zu verstehen.



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