drchaos.reiseblog: Tag 3
In dem weitverbreiteten Handbuch “Der eigene Campingplatz – sichere Wege zum Erfolg” findet sich folgender Ratschlag (von mir ins Deutsche übersetzt):
Deutsche Urlauber lieben strenge und willkürliche Regeln, denn sie vermitteln ihnen Halt und Geborgenheit in einem fremden Land. Damit sich Ihre Gäste ganz wie daheim fühlen, erarbeiten Sie ein rigides Reglement (“Platzordnung”) und hängen es gut sichtbar aus.[...]Ermuntern Sie die Urlauber, Verstösse gegen die Platzordnung unverzüglich der Direktion zu melden – Beobachtung und Kontrolle der Nachbarschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Campingfreude.
Das klingt überzeugend und lebensnah, und der Autor des besagten Buches, übrigens ein gewisser Gianfranco Cazzopiccolo, vermochte mit diesen Zeilen denn auch tatsächlich ein wahres Feuerwerk der Kreativität unter seinen campingplatzführenden Landsleuten zu entfachen. Und so finden wir in den Platzordnungen wahre Perlen der Regelungswut, die selbst hartgesottene EU-Bürokraten vor Neid erblassen lassen. Nicht erlaubt sind etwa Umweltschutzverstösse der eher unwahrscheinlichen Art (“Es ist verboten, auf dem Zeltplatz Ölwechsel durchzuführen oder Säuren, Laugen oder andere Flüssigkeiten (ausser Regenwasser) versickern zu lassen”) – schade, da muss ich mein Pferdeurin-Rasenbatikset (“Zaubern sie Muster in 256 verschiedenen Gelb- und Brauntönen”) wohl unbenutzt wieder mit heimnehmen. Wo bleibt da die Kunstfreiheit? Auch verboten: artfremder Gebrauch von Freizeiteinrichtungen (“Es ist verboten, vor den Sonnenschirmen stehenzubleiben” – die sind schliesslich zum Drunterliegen gedacht). Der Klassiker schlechthin ist aber ohne Zweifel die Mittagsruhe, die durch keinerlei Geräusch gestört werden darf:
Von 13:30 bis 15:30 und von 23 bis 7 Uhr ist jeder Laerm zu vermeiden, welcher die Campingsgaeste irgendwie stoeren koennte und ebenso das Aufstellen und das Abbrechen der Zelte. Zu diesen Zeiten ist es somit auch verboten, Rundfunkempfaenger u. dlg. einzuschalten, geraeuschvolle Gruppen zu bilden oder Versammlungen abzuhalten, den Spielplatz, die Fahrraeder, die Rollschuhen und Ähnliches. Die Schranken werden geschlossen und es ist daher strengstens verboten, mit Kraftfahrzeugen zu verkehren oder mit solchen das Gelaende zu verlassen.
Nun gut, das Verkehren mit Kraftfahrzeugen ist eh nicht so ganz mein Ding, allerdings hält sich wohl kaum jemand daran, wenn man sieht, wie viele Kleinwagen hier so unterwegs sind. Früher war die Vorschrift übrigens kürzer, und lautete “Die Gäste haben sich während der Mittagspause in den Keller zu begeben und bei gelöschtem Licht zu schweigen”, was aber geändert wurde, nachdem sich die meisten Camper, deren Mobil oder Anhänger nicht über einen Keller verfügt, gar nicht mehr auf den Platz getraut haben.
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Ich glaube, lieber drchaos, du hast einen wunderbaren Urlaub. Soviel Zeit den Frust in die Tastatur des Laptops reinzukloppen – wenn das nicht Erholung pur ist!
Und am Abreisetag dem Campingplatzbesitzer kräftig eine in die Fresse zentrieren – nur das kann ein würdiger Abschluss eines solch’ epochalen Urlaubs sein.Mann, er hat aber auch echt provoziert, wenn er solche Schilder aufstellt. Komm, hau’ nochmal eine rein – ein kleiner *Nachschlag* halt. ;-))
Besten Gruß in den Süden und viel Spaß beim Stehscheißen!
Dein
GrossmeisterG
// GrossmeisterG // 2006-08-23 18:44 //



