Meinungs-Frei

Ich schrieb jüngst:

Meinungsfreiheit ist unteilbar. Punkt.

Was ich mit diesem Satz implizit ausdrücken wollte (und jetzt noch mal explizit hinschreibe, da es scheinbar doch erklärungsbedürftig ist), ist folgendes: Die Meinungsfreiheit entzieht sich -wie jedes andere echte Grundrecht- jedweder Abwägung oder Einschränkung; sie findet eben nicht ihre Schranken in irgendeinem Grundgesetz oder irgendwelchen anderen Anordnungen vorgeblich dazu befugter Stellen, sondern sie existiert entweder absolut und unbeschränkt, oder gar nicht.

Über die Zulässigkeit einer konkreten Meinung zu spekulieren, ist schon von daher sinnfrei, als die Ansicht, eine Meinung dürfe nicht zugelassen werden, ja auch nichts weiter als eben eine Meinung ist, die nicht per se höherwertiger ist als die erstere, und da der Inhaber der ersteren Meinung (wenn er schlau ist) jede angeblich objektive Begründung für die Höherwertigkeit der letzteren (die Unterdrückung der ersteren fordernden) Meinung als ebenfalls rein subjektive Sicht der Dinge zurückweisen wird, kann das Problem auf argumentativem Wege nicht gelöst werden.

Dem Meinungsunterdrücker bleiben nur zwei Optionen: Entweder er beruft sich auf ein höheres Wesen (z.B. einen Gott oder den Wählerwillen), und wendet dann Gewalt an, oder er wendet einfach so Gewalt an. Welcher der beiden Wege gewählt wird, ist der wesentliche Unterschied zwischen dem Staat und z.B. einer Gruppe angetrunkener Skinheads; am Ergebnis ändert das allerdings nichts. Und auch nicht an der Legitimität, die insbesondere nicht durch Mehrheitsbeschluss herbeigezaubert werden kann, denn Mehrheiten taugen nicht zur Definition von Recht und Unrecht (wer das anders sieht, möge bitte begründen, warum das Handeln der NSDAP Unrecht war, obwohl diese Partei die Mehrheit der Wählerstimmen hatte, oder sich in das Lager für widerspruchsfrei argumentierende, unbelehrbare Faschisten begeben und dort für immer schweigen, da die Mehrheit das mit der NSDAP ja zum Glück heutzutage anders sieht).

btw, irgendein Artikel 1 irgendeines “Grundgesetzes” ändert daran natürlich auch nichts. “Menschenwürde” ist schon deshalb kein sinnvolles Konzept, weil niemand für einen anderen bestimmen kann, was er als ihm würdig zu empfinden hat und was nicht (und warum man ihn nicht selbst fragen kann, wenn es um Grundrechte anderer geht, überlasse ich all denjenigen als Denkaufgabe, die es bis hierhin ausgehalten haben).

Ein Kommentar »
  1. Ausgezeichnet!

    Die Meinungsfreiheit ist in unserem Land im Vergleich zu vielen anderen Staaten ein sehr hoch gehaltenes Gut. Leider hat dies Grenzen. Grenzen die z.B. im Paragraph 130 StGB festgeschrieben sind. Es gibt also Themen, die in diesem Land nicht diskutiert oder erforscht werden dürfen! Oder kann eine Diskussion mit einem gesetzlich vorgeschriebenem Ergebnis enden?

    // Frank // 2006-08-07 20:03 //

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