Drauf geschissen

So sieht es also aus im “freiesten Rechtsstaat auf deutschem Boden”: Nicht mal sein Klopapier darf man nach eigenen Vorstellungen dekorieren, ohne ein Jahr Haft zu riskieren. Und das nur, weil ein Richter die Hosen gestrichen voll hat:

Das Strafmaß sei auch im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Diskussion um die Mohammed-Karikaturen zu betrachten, sagte Richter Carsten Krumm vom Amtsgericht Lüdinghausen (Nordrhein-Westfalen). “Die Bedeutung hat sich erheblich gesteigert durch die weltpolitische Lage.”
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Die islamische Republik Iran hatte sich im Vorfeld des Prozesses in einer offiziellen Note an das Auswärtige Amt in Berlin gewandt und scharf gegen die Verunglimpfung des Koran protestiert. Auch der Oberstaatsanwalt betonte, mit der Strafzumessung sei ein “deutliches Zeichen nach außen gesetzt worden.”

Wir lernen: Wenn die “Islamische Republik Iran” unterschwellige Terrordrohungen diplomatische Noten ins Spiel bringt, verschwindet die vielbeschworene “richterliche Unabhängigkeit” genauso schnell aus dem Gesichtsfeld wie das inkriminierte Papier nach Betätigung der Spültaste. Wen scheren angesichts der “weltpolitischen Lage” schon Details wie die Tatsache, dass das religionskritische Druckwerk schon im Sommer 2005 entstand, also lange vor den aktuellen Ausschreitungen, als die als jetzt strafverschärfend bewertete “weltpolitische Lage” noch gar nicht existierte.

Wer jetzt noch Hygienepapier mit einem harmlos klingenden Markennamen bedruckt, sollte daher besser hoffen, dass nicht zwischenzeitlich irgendein obskurer Schurkenstaat auf die Idee kommt, genau diesen Namen für ein heiliges Buch zu verwenden und anschliessend über diplomatische Kanäle Strafmassnahmen gegen den Hersteller zu verfügen. Zumindest dann nicht, wenn der Schurkenstaat über grössere Öl- und Gasvorkommen verfügt und gleichzeitig guter Kunde für vielseitig nutzbare  Industrieanlagen ist. Sonst wird man nämlich ganz schnell mal zum Objekt einer diplomatischen Geste, und auf die Erfahrung kann man ganz gut verzichten.

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